Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit», 24. Sept. 2017 Ergänzung der Verfassung um das global wichtige Thema Ernährungssicherheit

«JA zur Weiterentwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft»

 
Art. 104a Ernährungssicherheit (neu)
Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln schafft der Bund Voraussetzungen für:
a) die Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion, insbesondere des Kulturlandes;
b) eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion;
c) eine auf den Markt ausgerichtete Land- und Ernährungswirtschaft;
d) grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen;
e) einen ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln.

Die Verfassungsergänzung unterstützt die Ausrichtung der aktuellen Landwirtschaftspolitik. Das Gleichgewicht zwischen Produktion, Nachhaltigkeit und Handel sichert die Ernährung in der Schweiz. Die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft soll sich im Interesse von der ganzen Branche, Konsumenten, Bauern und der Umwelt bzw. des Tierwohls weiterentwickeln. Das heisst: Ja zu einer standortangepassten Landwirtschaft, die die Ressourcen schont und auf den Markt ausgerichtet ist.

Der Gegenentwurf ist ein ausgewogener Kompromiss. Bundesrat, Nationalrat (175 zu 5) und Ständerat (36 zu 4) stehen mit sehr deutlichen Mehrheiten dahinter. Der Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) vom 3. November 2016 liefert die Präzisierung der Verfassungsergänzung. Das vorliegende Argumentarium des Komitees JA zur Weiterentwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft bezieht sich stark auf diesen Bericht. Es soll vermieden werden, dass die Verfassungsergänzung von einzelnen Interessengruppen (Bauern- oder Wirtschaftsverbände, Parteien) einseitig interpretiert oder vereinnahmt wird.
 

>Weiter