2. JA zum Schutz des Kulturlandes und der natürlichen Grundlagen

Schweizer Landwirtschaftsböden müssen so bewirtschaftet werden, dass sie langfristig fruchtbar bleiben. Der Schutz des Kulturlandes und die Schonung der Ressourcen (Buchstabe b) sind notwendig für die Produktion von Schweizer Lebensmitteln. Davon profitieren auch der Schutz vor Naturkatastrophen, die Qualität der Erholungsräume für die Schweizer Bevölkerung und der Tourismus.

Die Realität ist allerdings heute noch eine andere. Viele Tiere werden nicht artgerecht gefüttert oder gehalten, und es werden zu viele Antibiotika eingesetzt. Die dreizehn Umweltziele Landwirtschaft des Bundes werden in keinem Bereich erreicht. Die Biodiversität nimmt weiterhin ab, und die Gewässer haben eine zu hohe Pestizidbelastung. Fruchtbare Böden werden durch Überbauungen, Infrastrukturanlagen oder durch die Landwirtschaft selbst der Nutzung für die Ernährung entzogen.

Die im internationalen Vergleich sehr hohen Direktzahlungen (siehe Kasten) erzielen offensichtlich zu wenig Wirkung. Nur gesunde Tiere und Böden und ein widerstandsfähiges Agrar-Ökosystem sichern langfristig unsere Ernährung! Die Ergänzung des Verfassungsartikels schafft die Grundlage, um mehr Leistungen einfordern zu können.

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