4. JA zu grenzüberschreitenden, nachhaltigen Handelsbeziehungen

Die Schweiz war wegen limitierten Landwirtschaftsflächen, Bergen, Klima etc. und der hohen Bevölkerungsdichte seit jeher auf den grenzüberschreitenden Handel angewiesen. Die Schweiz ist bei landwirtschaftlichen Produktionsmitteln (Maschinen, Diesel, Saatgut etc.) auf Importe angewiesen. Folglich: Stabile und breit abgestützte Handelsbeziehungen mit dem Ausland sind zentral für die Ernährungssicherheit der Schweiz: gestern, heute und morgen.

Dies verankert Buchstabe d) in der Verfassung. Der Verfassungstext ist auch eine Absage an Abschottung und sinnlose Intensivierung der Inlandproduktion. Handelsbeziehungen zur EU – unserem wichtigsten Handelspartner – sind von hoher Bedeutung, auch für unsere Ernährung. Sie können mit dem Verfassungstext weiterentwickelt werden, wenn dies für die Schweiz passt.

Buchstabe d) stellt an den grenzüberschreitenden Handel auch die Anforderung, dass dieser zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft im In- und Ausland beiträgt. Dies ist gleichzeitig eine Absage an blinde Grenzöffnungen und Raubbau im Ausland.

Die Importe von Lebens- und Produktionsmitteln sollen nicht auf Kosten einer Umweltbelastung oder zulasten ärmerer Bevölkerungsschichten im Ausland gehen. Aus diesem Grund setzt sich die Schweiz auf internationaler Ebene dafür ein, dass Nachhaltigkeitskriterien beim internationalen Handel stärker berücksichtigt werden. Damit wird auch ein Anliegen der Fair-Food- und der Ernährungssouveränitäts-Initiative aufgenommen.

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